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Die Märkische Kiste GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgenden Onlineshop:
www.shop.maerkischekiste.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Onlineshop ist aus folgenden Gründen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1. a. Farbliche Gestaltung der Shopinhalte
Die farbliche Gestaltung der Shopinhalte wird derzeit hinsichtlich der Barrierefreiheit verbessert. Stellenweise sind noch nicht alle Inhalte mit ausreichend hohen farblichen Kontrastwerten dargestellt.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06. 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Märkische Kiste GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Kontaktaufnahme zum Thema Barrierefreiheit
Wenn Sie uns auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten, können Sie dies unter folgender E-Mail-Adresse tun:
marketing@maerkischekiste.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden. Diese können Sie hier aufrufen:
www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit in Berlin Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.